KOSTEN UND
KOSTENÜBERNAHME

trenn_tilde
kosten_1

Psychotherapie ist Teil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung. Als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in eigener Praxis kann ich die psychotherapeutische Leistung in der Regel über die Krankenkasse abrechnen. Ich benötige hierfür die eGK (elektronische Gesundheitskarte).

Bis zu 6 probatorische Sitzungen werden in der Regel übernommen. Nach diesen Sitzungen müssen Sie entscheiden, ob die Behandlung bei mir fortgeführt werden soll. Die Übernahme weiterer Kosten muss dann bei der Krankenkasse beantragt werden.

Auch bei der Privaten Krankenversicherung ist Psychotherapie zum Teil Inhalt des Leistungskataloges. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre private Krankenversicherung Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung trägt, sollten Sie vorher erfragen.

Als Selbstzahler können Sie außerdem die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst tragen.